BEITRÄGE
Grundsätzlich gilt die Beitrags- und Finanzordnung des SC-Lehr (Stand 01/2020)
Beitragskonto des Sport-Club Lehr:
IBAN: | DE91 6305 0000 0000 3853 61 |
BIC: | SOLADES1ULM |
Bank: | Sparkasse Ulm |
Erstmals seit über 30 Jahren werden unsere Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2020 angehoben.
Abteilungsbeitrag Tennis
Zur Bewältigung der laufenden Kosten in der Abteilung ist jährlich folgender Beitrag unserer Abteilungsmitglieder zu entrichten.
Euro | |
Einzelpersonen ab 18 Jahren | 85,- |
Einzelpersonen unter 18 Jahren, sowie Schüler, Auszubildende, Studenten | 50,- |
Ehepaare ohne Kinder | 120,- |
Ehepaare mit bis zu 2 Kindern (*) | 145,- |
Ehepaare mit 3 und mehr Kindern (*) | 155,- |
Elternteil mit 1 Kind (*) | 115,- |
Elternteil mit 2 Kindern (*) | 130,- |
Elternteil mit 3 u. mehr Kindern (*) | 140,- |
Passive Mitgliedschaft | 30,- |
(*) Die Beitragsermäßigung für familienangehörige Kinder gilt grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Über diese Altersgrenze hinaus wird sie gewährt, wenn sich diese Personen in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis befinden. Um die Beitragsermäßigung zu erhalten, ist die Antragstellung mit entsprechendem Nachweis bis jeweils zum 28. Februar des jeweiligen Jahres erforderlich.
Das Tennisheim mieten
Die Miete für das Heim beträgt 50,00 Euro für Abteilungsmitglieder, 75,00 Euro für Mitglieder des Hauptvereins und 100,-- Euro für Nichtmitglieder.
Bei Vermietung des Tennisheimes während der Heizperiode wird ein Heizkostenzuschlag in Höhe von 10,-- Euro erhoben.
Arbeitsleistung Tennis
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 10,- Euro in Rechnung gestellt.
Es werden 6 Arbeitsstunden / Jahr veranschlagt.
Bausteine
Werden ab dem Jahr 2017 nicht mehr erhoben!
Hauptvereinsbeitrag
Für den SC Lehr gelten nachfolgende Jahresbeiträge:
Euro | |
Einzelpersonen ab 18 Jahren | 90,- |
Einzelpersonen unter 18 Jahren, sowie Schüler, Auszubildende und Studenten | 45,- |
Familien | 192,- |
Passive Mitgliedschaft | 45,- |
Kündigungsfristen
Die Mitgliedschaft sowohl im Hauptverein als auch in der Tennisabteilung kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
Hierfür bedarf es einer schriftlichen Kündigung bis zum 30. September an den Hauptverein bzw. bis zum 31. Dezember an die Tennisabteilung. Anmeldungen und Kündigungen erfolgen gegenüber dem SC Lehr-Geschäftsstelle.